Ein Powerdialer nimmt einem Menschen die Zeit zwischen zwei Gesprächen ab: die nächste Nummer suchen, wählen, das Ergebnis festhalten. Er macht das gut. Er wählt auch die Nummern schneller, die er gar nicht wählen dürfte.
Deshalb steht vor der Frage „wie schnell" eine andere: Wer steht eigentlich auf der Liste?
Was das Gesetz verlangt
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unterscheidet zwei Fälle. Werbung per Telefon ist unzulässig gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung und gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
- Einwilligung dokumentieren: zum Zeitpunkt der Erteilung, in angemessener Form, fünf Jahre aufbewahren – ab Erteilung und nach jeder Verwendung (§ 7a UWG).
- Bußgeld: bis zu 300.000 Euro bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern ohne Einwilligung (§ 20 UWG), zuständig ist die Bundesnetzagentur.
- Belästigung: unzulässig ist jede geschäftliche Handlung, die in unzumutbarer Weise belästigt (§ 7 Abs. 1 UWG). Eine Zahl, ab wann das bei wiederholten Anrufen gilt, nennt das Gesetz nicht.
Was eine Liste enthält, bevor jemand hinsieht
Bevor wir die Anruflisten gebaut haben, haben wir nachgesehen, was ein echtes CRM hergibt: ein Odoo eines einzelnen Unternehmens, gezählt ohne eine einzige Rufnummer auszulesen.
Die Nummern dieser Leads sahen gültig aus. Die Form einer Rufnummer trennt Spam nicht. Wer „alle Leads mit Telefonnummer" in einen Dialer lädt, schickt einen Menschen an Fantasieadressen – und jeder dieser Anrufe trägt den Absender des eigenen Unternehmens.
Ein einziger Filter änderte das Bild. Nur die Chancen – Leads, die jemand angesehen und behalten hat – ergaben am selben Tag 33 Treffer. Keiner davon war Spam.
Eine Nummer ohne führende 0 und ohne „+" lässt sich im Datensatz noch finden, aber nicht anrufen. Genau so sieht eine Nummer aus, die einmal durch Excel gegangen ist: Excel hält eine Ziffernfolge für eine Zahl, nimmt ihr die führende 0 und schreibt lange Zahlen beim Export als „4,9E+12".
Vier Schranken, bevor der Dialer wählt
Aus diesen Zahlen sind in Haus iT Caller ID vier Schranken geworden. Sie gelten für die Automatik genauso wie für den Knopf „Anrufen" – eine Schranke, die nur für die Maschine gilt, hätte beim Menschen daneben denselben Absender.
1. Die Liste entsteht mit Vorschau
Eine Anrufliste kommt aus dem CRM oder aus einer Tabelle – als Excel-Datei, als CSV oder direkt aus Excel eingefügt. Angelegt wird sie erst, wenn für genau diesen Filter die Zahl dastand. Wer nach der Vorschau etwas umstellt, sieht erst die neue Zahl.
Gesperrte, doppelte und nicht wählbare Nummern kommen nicht hinein und werden benannt: „12 ohne Vorwahl, 3 doppelt" statt einer Liste, die stumm kürzer ist als erwartet.
2. Die Sperrliste gilt, sobald es jemand sagt
Wer im Gespräch widerspricht, wird mit einem Klick auf „Nicht mehr anrufen" gesperrt – in dem Moment, in dem es fällt, nicht abends im Portal. Verglichen wird normalisiert: Dieselbe Nummer in vier Schreibweisen ist eine gesperrte Nummer, nicht drei erlaubte.
3. Anrufzeiten
Das UWG nennt keine Uhrzeit. Die Vorgabe ist deshalb eng: werktags 8 bis 20 Uhr, samstags 9 bis 16 Uhr, sonntags gar nicht – einstellbar je Unternehmen. Außerhalb hält die Automatik an und sagt, ab wann es wieder geht.
4. Die Versuchsgrenze zählt für das ganze Unternehmen
Vorgabe: 2 Versuche am Tag, 120 Minuten Abstand, 6 in 30 Tagen je Nummer. Gezählt wird über alle Mitarbeitenden: Bekommen zwei dieselbe Liste, ruft trotzdem nicht jeder „zum ersten Mal" an. Die Zahlen sind eine vorsichtige Wahl, keine gesetzliche Grenze – und eine Null schaltet eine Schranke ausdrücklich ab.
Große Contact-Center-Plattformen kennen dieselbe Schranke. Genesys nennt sie „Attempt Control": Höchstzahlen je Nummer, je Datensatz und je Tag, dazu ein Mindestabstand vor dem nächsten Wählen.
Was der Dialer nicht weiß
Ob eine Einwilligung vorliegt. Das weiß nur das Unternehmen. Haus iT Caller ID setzt durch, was ihm gesagt wird – Widerspruch, Zeiten, Grenzen –, und legt nur an, was vorher als Zahl zu sehen war. Die Einwilligung und ihr Nachweis nach § 7a UWG bleiben beim Unternehmen.
Quellen
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html
- § 7a UWG – Einwilligung in Telefonwerbung: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7a.html
- § 20 UWG – Bußgeldvorschriften: gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__20.html
- Genesys, Interaction Dialer Manager Help, „Attempt Control": help.genesys.com
Häufige Fragen
Wen darf ein Powerdialer in Deutschland anrufen?
Dieselben Menschen wie jeder andere Anrufer. Werbung per Telefon braucht bei Verbrauchern deren vorherige ausdrückliche Einwilligung, bei Unternehmen zumindest eine mutmaßliche (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ein Dialer ändert daran nichts – er wählt nur schneller.
Muss ich die Einwilligung aufbewahren?
Ja. Nach § 7a UWG ist die Einwilligung in Telefonwerbung zum Zeitpunkt ihrer Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren – ab Erteilung und nach jeder Verwendung. Die Behörde kann den Nachweis verlangen.
Was kostet ein Verstoß?
Wer mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung wirbt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße kann bis zu 300.000 Euro betragen (§ 20 UWG); zuständig ist die Bundesnetzagentur.
Wie oft darf ich dieselbe Nummer anrufen?
Das Gesetz nennt keine Zahl. § 7 Abs. 1 UWG verbietet die unzumutbare Belästigung, und wiederholtes Anrufen ist der naheliegende Weg dorthin. Haus iT Caller ID begrenzt deshalb je Unternehmen, mit der Vorgabe 2 Versuche am Tag, 120 Minuten Abstand und 6 in 30 Tagen – gezählt über alle Mitarbeitenden. Das ist eine vorsichtige Wahl, keine Rechtsauskunft.
Kann ich eine Excel-Liste abtelefonieren?
Ja – als Datei, als CSV oder direkt aus Excel eingefügt. Excel nimmt Telefonnummern aber gern die führende 0 oder schreibt lange Zahlen als „4,9E+12". Solche Nummern werden beim Anlegen gezählt und benannt, statt still in der Liste zu landen.