Anbindungen im Einzelnen Pflege- und Therapiesoftware
Wer anruft, ist selten der Patient
In einem ambulanten Pflegedienst klingelt das Telefon den ganzen Tag. Wer abnimmt, sitzt allein im Büro, während draußen die Touren laufen.
Die naheliegende Annahme lautet: Am anderen Ende ist ein Klient. Sie ist fast immer falsch.
Es rufen an: die Tochter, die wissen will, ob die Mutter heute gegessen hat. Der Hausarzt wegen einer Verordnung. Die Apotheke wegen eines Rezepts. Das Sanitätshaus wegen eines Termins. Die Klinik wegen der Entlassung.
Warum das eine Anrufererkennung entscheidet
Eine Suche, die nur die Klientenkartei durchsucht, ist technisch tadellos und erkennt im Alltag die Minderheit der Anrufe. Sie findet die Hälfte – und zwar die seltenere.
Und sie meldet das nicht. Auf dem Bildschirm steht „Unbekannt", genau wie bei einem echten Fremden. Der Unterschied zwischen „kennen wir nicht" und „an der falschen Stelle gesucht" ist von außen unsichtbar.
Was ein Standard hier leistet
Im Gesundheitswesen gibt es dafür eine gute Nachricht. FHIR – der Datenstandard von HL7 – definiert die Rufnummernsuche selbst:
Der Suchparameter `phone` ist dort festgelegt als `telecom.where(system='phone')`. Wir müssten also nichts erfinden und ein Hersteller nichts dokumentieren.
Und der Standard kennt die Angehörigen. Neben `Patient` gibt es `RelatedPerson` für Bezugspersonen und `Practitioner` für Behandelnde – jeweils mit eigenen Telefonangaben.
Der Fall gilt weit über die Pflege hinaus
Sobald man darauf achtet, findet man ihn überall. Der Anrufer ist in vielen Betrieben systematisch nicht die Person, die im Datensatz steht:
- Therapiepraxis: Es ruft der Verordnende an, oder ein Angehöriger wegen eines Termins.
- Hausverwaltung: Es ruft der Mieter an, der Handwerker, der Beirat – vier Rollen zu einer Wohnung.
- Spedition: Es ruft der Fahrer an, der Empfänger, der Auftraggeber – drei Menschen zu einer Sendung.
- Kanzlei: Es ruft die Gegenseite an, ein Gericht, eine fremde Kanzlei.
Überall dieselbe Struktur: Die Software führt den Vorgang, angerufen wird aber von einem Menschen daneben.
Was wir daraus gebaut haben
Wir durchsuchen deshalb nicht nur das CRM. Neben dem Fachsystem fragt das Portal das Microsoft-365-Adressbuch des Hauses und ein eigenes Nummernbuch, das aus den bisherigen Anrufen wächst.
Der Unterschied zwischen 63 und 33 Prozent ist die ganze Erklärung: Wer oft anruft, ist häufiger bekannt. Wer die Erkennungsquote je Rufnummer misst, zählt den einmaligen Anrufer genauso schwer wie den täglichen – und beschreibt damit nicht, was am Telefon passiert.
Der Punkt, den wir von uns aus ansprechen
Die Rufnummer eines Pflegebedürftigen ist ein Gesundheitsdatum und damit besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO. Technisch ist der Vorgang derselbe wie bei einem Geschäftskontakt; das Gewicht ist ein anderes.
Deshalb steht in unseren Anfragen an Pflegesoftwarehäuser ein eigener Absatz dazu – nicht, weil jemand danach gefragt hätte, sondern weil die Frage sonst im zweiten Gespräch vom Datenschutzbeauftragten kommt. Und dann sieht es aus, als hätten wir nicht daran gedacht.
Was wir tun: keine dauerhafte Speicherung, nur ein Zwischenspeicher (Treffer 14 Tage, erfolglose Abfragen 24 Stunden), Betrieb und Datenhaltung in Deutschland, Verarbeitung im Auftrag. Zu jeder einzelnen Rufnummer kann ein Haus im Portal Auskunft erteilen und löschen – das ist gebaut und nicht geplant.
Häufige Fragen
Wer ruft in einem Pflegedienst tatsächlich an?
Selten der Klient selbst. Es rufen Angehörige an, Hausärzte, Apotheken, Sanitätshäuser, Kliniken und Kooperationspartner. Alle stehen irgendwo in der Software – nur nicht in der Klientenkartei.
Warum ist das für die Anrufererkennung entscheidend?
Weil eine Suche, die nur die Klienten durchsucht, technisch funktioniert und im Alltag die meisten Anrufe nicht erkennt. Der Fehler meldet sich nicht – es steht nur „Unbekannt" auf dem Bildschirm.
Hilft ein Standard wie FHIR dabei?
Ja, und zwar erheblich. FHIR kennt neben Patient auch RelatedPerson und Practitioner als eigene Ressourcen, und die Rufnummernsuche ist im Standard festgelegt. Wo ein Hersteller FHIR bedient, ist die Frage nur noch, ob seine Schnittstelle suchen kann und welche Ressourcen sie freigibt.
Ist die Rufnummer eines Pflegebedürftigen ein Gesundheitsdatum?
Ja. Sie fällt unter Art. 9 DSGVO. Der technische Vorgang ist derselbe wie bei einem Geschäftskontakt, das Gewicht ist ein anderes – deshalb sprechen wir den Punkt von uns aus an, statt ihn abzuwarten.